Kein Haftaufschub für Sexualtäter
Die Staatsanwaltschaft hat nach zahlreichen Protesten den Haftaufschub für einen verurteilten Sexualtäter in Verl aufgehoben. Vor rund einem Jahr wurde der 64-jährige Mann u.a. wegen Vergewaltigung von einer 13-Jährigen zu sechs Jahren Haft verurteilt. Aus gesundheitlichen Gründe konnte er einen Haftaufschub durchsetzen und musste seine Strafe daher bislang noch nicht antreten. Angeblich leidet der Verurteilte unter Bluthochdruck, schwerer Diabetes und befindet sich im Anfangsstadium einer Demenz. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bielefeld erklärte jetzt, dass sich sicher Mann innerhalb einer Woche in einem Justizkrankenhaus einfinden muss.
Die Behörde hatte Ende Juni dem Antrag des Mannes auf Haftaufschub zugestimmt. Er wurde bis Ende des Jahres verlängert. Die Eltern des vergewaltigten Mädchens hatten sich nach Angaben des Westfalen-Blatts über diese Entscheidung beschwert. Schließlich traf das Mädchens in Verl immer wieder auf der Straße auf ihren Peiniger.
Während die Staatsanwaltschaft bis vor einigen Tagen den Haftaufschub immer noch mit der Begründung gerechtfertigte, dass es bundesweit keine Justizeinrichtung gebe, in der ein Häftling mit derartigen Erkrankungen aufgenommen werden könne, soll der Täter nun gründlich untersucht werden. Anschließend will man eine geeignete Einrichtung finden, wobei das Justizkrankenhaus Bochum und die Haftanstalt Hövelhof bei Paderborn infrage kämen. In letzterer Anstalt ist allerdings nur der offene Vollzug möglich und Hövelhof ist nur ca. 13 Kilometer von Verl entfernt.
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Zahlen & Fakten:
Stadtname:
Gütersloh
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk:
Detmold
Landkreis:
Gütersloh
Höhe:
75 m ü. NN
Fläche:
111,99 km²
Einwohner:
96.320
Autokennzeichen:
GT
Vorwahl:
0524105209
Gemeinde-
schlüssel:
05 7 54 008